Konzept der Schwerpunktschule
Aufnahmeverfahren


Konzept der Schwerpunktschule


Die Grundschule am Sonnenberg  ist seit dem Jahre 2002 Schwerpunktschule und gehörte zu den ersten 40 Schulen dieser Art in Rheinland-Pfalz.

In Schwerpunktschulen werden  Grundschüler gemeinsam mit beeinträchtigten Kindern beschult, welche bislang aufgrund ihrer Beeinträchtigungen Förderschulen besuchen würden. Die Art der Beeinträchtigung reicht dabei von der Lern- Sprach -, Körperbeeinträchtigung bis hin zur geistigen Beeinträchtigung der Kinder.

Derzeit sind 17 beeinträchtigte Kinder in  4 Klassen integriert. Die Schule als Ganzes  sieht sich als Integrationsort.

Gefördert und differenziert wird vorwiegend innerhalb der Klassen.

Gemeinsam mit den Förderlehrern differenzieren die Grundschullehrer soweit, dass die  integrativen Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert werden.

Hierzu unterrichtet neben der Klassenlehrerin etwa sieben Stunden in der Woche zusätzlich in der 1.+ 2. Klassenstufe eine pädagogische Fachkraft und in der 3. + 4. Klassenstufe eine Förderlehrerin.

Selbstständiges Lernen nach Plänen (Tages- oder Wochenplänen) und in anderen offenen Unterrichtsformen (Lernweg in Mathe) ermöglicht es uns soweit wie möglich individuell zu fördern.

Für jedes Kind wird zudem ein individueller Förderplan erstellt, der eine Bestandsaufnahme des Lernstandes und die angestrebten Ziele in einem überschaubaren Zeitrahmen enthält. Abhängig vom Entwicklungstand des integrativ beschulten Kindes, wird es nach dem Rahmenplan der Grundschule oder auch dem entsprechenden Förderschullehrplan unterrichtet. Dies kann von Fach zu Fach unterschiedlich gehandhabt werden


Aufnahmeverfahren

 

 

Wenn Sie den Verdacht auf eine Beeinträchtigung Ihres Kindes haben, sind die Erzieherinnen der Kindertagesstätten bzw. die Lehrkräfte der Schule Ihres Kindes die ersten Ansprechpartner.  Sollten auch die Erzieherinnen bzw. Lehrkräfte die Vermutung haben, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, kann ein sonderpädagogisches Gutachten in der Regel bis Ende Januar bei der in Ihrem Schulbezirk zuständigen Grundschule  veranlasst werden.

Wichtig, falls Sie nicht im Schulbezirk der  GS am Sonnenberg  wohnen: Melden Sie sich auf jeden Fall bei der für Ihren Schulbezirk zuständigen Grundschule an (Sie erhalten von der Gemeinde eine Anmeldeaufforderung), auch wenn Sie sicher sind, dass Ihr Kind diese Schule wegen einer Beeinträchtigung nie besuchen wird.

Die Förderschule bewilligt die Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens durch einen Förderschullehrer, der mit Ihrem Kind verschiedene Tests durchführt.

Wird eine Beeinträchtigung festgestellt, wird Ihnen bei der Eröffnung des Gutachtens die Möglichkeit gegeben, Ihren Wunsch auf eine integrative Beschulung an einer Schwerpunktschule zu äußern.

Dieser Wunsch wird in das Gutachten aufgenommen und gilt auch als Antrag, Ihr Kinde dementsprechend zu beschulen.

Das Gutachten mit dem Antrag geht an die Schulaufsicht (ADD), welche dann Ihr Kind in aller Regel an eine Schwerpunktschule zuweist.

Wohnen Sie in einem andern Schulbezirk, ist das für Sie zuständige Sozialamt für die Schülerbeförderung zuständig und übernimmt auch die Kosten. Ist Ihr Kind aufgrund seiner Beeinträchtigung nicht in der Lage mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule zu fahren, müssen Sie einen gesonderten Antrag auf Transport im Rahmen der Eingliederungshilfe stellen.